(1) Eventgeschenke berechtigen den Inhaber, zu den geltenden Bedingungen (z. B. für die körperliche Eignung) und den AGB des jeweiligen Eventpartners, das entsprechende Event bei einem der zur Verfügung stehenden Eventpartner in Anspruch zu nehmen.
(2) Für Eventgeschenke, die dem Gutscheininhaber eine Auswahl von mehreren Events und/oder Eventorten ermöglichen, besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme eines bestimmten Events oder eines Events an einem bestimmten Ort, sofern und soweit für den Inhaber noch eine angemessene Wahlmöglichkeit besteht.
(3) Soweit nicht ausdrücklich geregelt, ist die Anreise zum Eventort und/oder etwaige Beherbergungsleistungen nicht enthalten. Die Kosten hierfür sind von Kunden selbst zu tragen.
(4) Event Yoga bittet um Rücksicht, dass die Buchung bestimmter Events bei unseren Eventpartnern, insbesondere an Wochenenden und in Ferienzeiten, eine entsprechende Vorlaufzeit erfordern kann. Die verbindliche Buchung des Events erfolgt mit Zugang der Buchungsbestätigung. Event Yoga empfiehlt daher, keine Reise- und Unterkunftsbuchungen vorzunehmen, solange keine verbindliche Bestätigung der Buchung vorliegt. Zu dem jeweiligen Event sollte die Buchungsbestätigung mitgebracht werden.
(5) Der Eventpartner ist rechtzeitig über etwaige Terminverschiebungen zu unterrichten. Bitte beachten Sie, dass die Eventpartner im Falle von Terminverschiebungen oder kurzfristigen Absagen Gebühren erheben können. Event Yoga empfiehlt daher, sich hierüber im Vorfeld beim Eventpartner zu informieren. Werden solche Gebühren fällig, sind diese direkt an den Eventpartner zu entrichten.
(6) Erscheinen Sie zu einem gebuchten Termin nicht und haben Sie diesen auch nicht gemäß den Bedingungen des Eventpartners rechtzeitig abgesagt, verfällt der für die Inanspruchnahme dieses Events eingesetzte Gutschein und der sich hieraus ergebende Leistungsanspruch ersatzlos.
(7) Der Wertgutschein berechtigt Sie, diesen in Höhe des Nennwerts für den Kauf von Event-Gutscheinen, Event-Tickets oder weiteren Event Yoga-Produkten, nicht aber von Wertgutscheinen und/oder die Aufladung von Wertgutscheinen, als Zahlungsmittel in den Event Yoga Shops, telefonisch bei Event Yoga oder auf dieser Website einzusetzen.
(8) Den Warengutschein können Sie telefonisch bei Event Yoga oder auf dieser Website (unter Umständen nach Auswahl von Größe und/oder Farbe) als Zahlungsmittel für den Kauf eines Event Yoga Merchandising-Produkts (§ 2 Absatz 5), auf das der Warengutschein lautet, einsetzen.
(9) Sollten Event Yoga Merchandising-Produkte vorübergehend oder dauerhaft nicht lieferbar sein, wird Event Yoga den Kaufvertrag insoweit stornieren. Bitte beachten Sie, dass Event Yoga Merchandising-Produkte nur in haushaltsüblichen Mengen bestellt und erworben werden können.
(10) Inhaber eines Event-Gutscheins (§ 2 Absatz 3) und eines Warengutscheins (§ 2 Absatz 6) profitieren von der Event Yoga Event-Garantie („Event-Garantie“). Event Yoga garantiert, dass der Inhaber bei Einlösung des Event-Gutscheins (oder Warengutscheins) entweder unter mindestens einem weiteren Eventort (eines weiteren Event Yoga Merchandising-Produkts der identischen Warengruppe) oder unter mindestens einem Alternativevent (einem Event Yoga Merchandising-Produkt aus einer alternativen Warengruppe) auswählen kann Die Auswahl des weiteren Eventorts und/oder des Alternativevents (der alternativen Event Yoga Merchandising-Produkte) nimmt Event Yoga in billigem Ermessen vor. Der Kaufpreis für das angebotene Alternativevent (das angebotene alternative Event Yoga Merchandising-Produkt) ist in keinem Fall niedriger als der Kaufpreis des ursprünglich erworbenen Event-Gutscheins (Warengutscheins). Die Event-Garantie wird während der Einlösefrist (§ 4 Absatz 12) des Event-Gutscheins (des Warengutscheins) begeben. Die Event-Garantie gilt für nahezu alle Event-Gutscheine (Warengutscheine). Etwaige gesetzliche Rechte werden durch die Event-Garantie nicht eingeschränkt. Die unter den §§ 15, 16 und 18 dieser AGB getroffenen Regelungen bleiben ebenfalls unberührt.
(11) Ist der Preis des mit einem Wertgutschein zu erwerbenden Event Yoga Produkts geringer als der Nennbetrag des als Zahlungsmittel eingesetzten Wertgutscheins, verbleibt der Differenzbetrag als Guthaben. Dieses Guthaben kann zum Kauf weiterer Event Yoga-Produkte eingesetzt werden. Eine Barauszahlung des Differenzbetrages ist ausgeschlossen und es verbleibt bei der Einlösefrist (§ 4 Absatz 12) des als Zahlungsmittel eingesetzten Wertgutscheins. Ist der Preis des zu erwerbenden Event Yoga Produkts höher als der Nennbetrag des Wertgutscheins, ist der Differenzbetrag durch den Kunden zu begleichen.
(12) Eventgeschenke und Warengutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren eingelöst und das Event kann bis zum Ablauf dieser Frist in Anspruch genommen werden (Einlösefrist). Diese Einlösefrist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem das Eventgeschenk/der Warengutschein gekauft wurde. Bitte beachten Sie, dass für Rabatte, Rabattaktionen und Werbegutscheine (§ 5) hiervon abweichende Einlösefristen gelten, die sie dem jeweiligen Dokument entnehmen können (§ 5 Absatz 2).
(13) Bitte beachten Sie, dass Event Yoga und die Eventpartner Eventgeschenke und Warengutscheine nur einlösen, wenn die bei Einlösung übermittelte Buchungsbestätigung vorgelegt wird. Dies geschieht zu der Sicherheit unserer Kunden und unserer Sicherheit.
(14) Ein Event-Gutschein kann in einen Gutschein für ein anderes Event umgetauscht werden, solange der Inhaber des Gutscheins noch keine Buchung bei einem Eventpartner vorgenommen hat. Sollte das andere Event teurer sein als das ursprüngliche Event, ist der entsprechende Differenzbetrag zusätzlich an Event Yoga zu zahlen. Sollte das neue Event günstiger sein als das ursprüngliche Event, erhalten Sie einen Wertgutschein über den Differenzbetrag. Eine Barauszahlung des Differenzbetrages ist ausgeschlossen und es verbleibt bei der Einlösefrist des für den Umtausch eingesetzten Gutscheins (§ 4 Absatz 12). Der Umtausch eines Warengutscheins (§ 2 Absatz 6) ist ausgeschlossen.
(15) Werden unter Einsatz von Rabatt-Codes (§ 5 Absatz 1) erworbene Eventgeschenke umgetauscht, wird nur der gezahlte, rabattierte Kaufpreis berücksichtigt. Die unter den §§ 15, 16 und 18 dieser AGB getroffenen Regelungen bleiben hiervon jedoch unberührt.
(16) Die Einlösefrist (§ 4 Absatz 12) von umgetauschten Gutscheinen bleibt identisch mit derjenigen des ursprünglich erworbenen Gutscheins.